Hymenrekonstruktion
Vertraulichkeit bei der Hymenrekonstruktion
Patientenrechte und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst.
Die Vertraulichkeit der Patientin wird bei all unseren medizinischen Leistungen stets gewahrt. Bei besonders sensiblen Eingriffen wie der Hymenrekonstruktion, also der Hymenoplastik, treffen wir jedoch zusätzliche Vorkehrungen.
Allgemeine Informationen zur Vertraulichkeit von Patientinnen:
Jede Patientin hat das Recht,
die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten — einschließlich Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, Diagnose und Behandlung sowie zur Diskretion während der Behandlung und ihrer privaten Termine (Kontrolluntersuchungen) — einzufordern.
Informationen und Daten über den Gesundheitszustand einer Patientin oder ihre Behandlung müssen vertraulich behandelt und geschützt werden.
Auch während medizinischer Eingriffe muss die persönliche Privatsphäre respektiert werden — das heißt, sie müssen in einer angemessenen Umgebung und mit ausschließlich den wirklich notwendigen Personen durchgeführt werden. Medizinisches Personal, das nicht am Eingriff beteiligt ist, darf im Rahmen der Patientenrechte und der Vertraulichkeit keinen Zutritt zum Behandlungsbereich erhalten.