Hymenrekonstruktion
Tag 17 nach der Hymenrekonstruktion: zwei getrennte Regeln für Schwimmbad und Meer
Tag 17 · dauerhafte Rekonstruktion, Flap-Technik
Bei Patientinnen mit Urlaubs- oder Sommerplänen dreht sich die Frage oft darum, wann sie ins Wasser dürfen. Für Schwimmbad und Meer gilt nicht dasselbe Datum; die Regel für beide wurde getrennt festgelegt.
Stand heute ist keines von beiden erlaubt. Der Tag für das Meer ist nah; für das Schwimmbad entscheidet kein Kalendertag, sondern die Kontrolluntersuchung. Den Unterschied erklären wir unten in Ruhe.
Meer: nicht vor dem 20. Tag
Für das Meer hängt die Regel an einer Tageszahl: nicht vor dem 20. Tag. Heute sind Sie am 17. Tag, die Frist ist also noch nicht abgelaufen. Dass nur noch wenige Tage fehlen, lockert die Regel nicht; auch der 18. und 19. Tag gehören noch dazu.
An welchem Tag genau Sie nach Abschluss des zwanzigsten Tages ins Meer dürfen, fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt; wurde Ihnen eine andere Frist genannt, richten Sie sich danach.
Schwimmbad: bis zur Kontrolluntersuchung nicht empfohlen
Beim Schwimmbad ist der Maßstab keine Tageszahl. Bis zur vollständigen Heilung, also bis zur Kontrolluntersuchung, wird das Schwimmbad keinesfalls empfohlen. Den 20. Tag überschritten zu haben, reicht für das Schwimmbad daher nicht aus; Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt muss die Heilung bei der Untersuchung sehen. Wann die Kontrolluntersuchung stattfindet, teilt man Ihnen mit; vor diesem Tag lässt sich kein Datum für das Schwimmbad nennen.
Woher kommt der Unterschied zwischen beiden?
Gemeinsame Grundlage beider Regeln ist, dass der Bereich noch heilt. Ärztlich wurde für das Meer eine Tagesgrenze und für das Schwimmbad eine Untersuchungsbedingung festgelegt; eine weitergehende Begründung nennen wir auf dieser Seite nicht. Wenn Sie Einzelheiten wissen möchten, können Sie bei der Kontrolle fragen. Deshalb ist es sinnvoll, beide Fragen getrennt zu betrachten: Für das Meer schauen Sie in den Kalender, für das Schwimmbad auf Ihren Termin.
Wenn Sie Urlaub planen
- Richten Sie sich für das Meer nach dem abgeschlossenen 20. Tag, für das Schwimmbad nach der Kontrolluntersuchung.
- Wenn Sie das Datum Ihres Kontrolltermins nicht kennen, erfragen Sie es in der Klinik.
- Denken Sie daran, dass die Fäden durchschnittlich 25–35 Tage auf dem Gewebe bleiben.
- Wurde Ihnen ärztlich eine längere Frist genannt, planen Sie danach.
- Wenn Ihre Urlaubsdaten feststehen, teilen Sie sie bei der Kontrolluntersuchung mit.
Heute tun
- Erfragen Sie das Datum Ihrer Kontrolluntersuchung.
- Legen Sie Ihre Meerpläne auf die Zeit nach dem 20. Tag.
- Überlassen Sie die Entscheidung zum Schwimmbad der Beurteilung bei der Untersuchung.
Heute vermeiden
- Gehen Sie heute nicht ins Meer.
- Gehen Sie nicht ins Schwimmbad, auch nicht kurz.
- Gehen Sie nicht davon aus, dass das Schwimmbad erlaubt ist, sobald das Meer erlaubt ist.
Rufen Sie an, wenn
- Wenn ein Ausfluss anhaltend wird, gelb ist, anders riecht oder nicht beschreibbar ist, melden Sie sich zur Untersuchung.
- Wenn Sie beim Thema Wasser oder bei etwas, das Sie im Bereich sehen, unsicher sind, wenden Sie sich an die Klinik.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Hymenrekonstruktion ins Meer?
Ins Meer nicht vor dem 20. Tag. Wenn Sie am 17. Tag sind, ist diese Frist noch nicht abgelaufen. An welchem Tag genau Sie nach dem zwanzigsten Tag hineindürfen und ob für Sie eine zusätzliche Frist gilt, sagt Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt; das ärztlich genannte Datum hat Vorrang vor den allgemeinen Angaben dieser Seite.
Warum darf man nach einer Hymenrekonstruktion nicht ins Schwimmbad?
Das Schwimmbad wird bis zur vollständigen Heilung, also bis zur Kontrolluntersuchung, keinesfalls empfohlen, weil der Bereich noch heilt. Diese Regel endet nicht mit einer Tageszahl, sondern mit der Untersuchung. Nachdem Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die Heilung gesehen hat, wird Ihnen gesondert gesagt, ab wann das Schwimmbad erlaubt ist.
Wenn das Meer erlaubt ist, darf ich dann auch ins Schwimmbad?
Nein, die beiden Regeln sind voneinander unabhängig. Beim Meer ist der Maßstab der 20. Tag, beim Schwimmbad die Kontrolluntersuchung. Auch nach dem zwanzigsten Tag wird das Schwimmbad nicht empfohlen, wenn die Kontrolle noch nicht stattgefunden hat. Wenn Sie Ihr Untersuchungsdatum nicht kennen, erfragen Sie es in der Klinik. Die Reihenfolge lautet: erst Kontrolle, dann Schwimmbad.
Diese Seite dient der allgemeinen Information; sie ersetzt weder eine Untersuchung noch den Rat Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes. Bei manchen Patientinnen können zusätzliche Einschränkungen nötig sein. Die Fristen und Regeln, die Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt nennt, haben immer Vorrang vor denen auf dieser Seite.
Quellen
- A new surgical technique of hymenoplasty. Wei SY, et al. International Journal of Gynaecology and Obstetrics, 2015.
- Hymenoplasty and Muslim Patients: Islamic Ethico-Legal Perspectives. Bawany MH, et al. The Journal of Sexual Medicine, 2017.
Medizinisch geprüft von Op. Dr. Şükrü Sanus, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe · Letzte medizinische Prüfung:
